Mitglied werden

Werde Teil der über 100-jährigen rot-schwarzen Tradition. Dein Mitgliedsbeitrag hält den Verein lebendig, egal ob du auf dem Platz im Katzbachtal kickst oder in der Turnhalle aktiv wirst. Wähle deine Abteilung und mach den ersten Schritt.

Wähle deine Abteilung

  • Mannschaftsfoto des TSV 08 Kulmbach in roten Trikots auf dem Sportgelände im Katzbachtal

    Abteilung Fußball

    Online-Anmeldung

    Schnelle Anmeldung direkt über unser Online-Formular: Herren, Frauen und Jugend.

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  • Turngruppe beim gemeinsamen Training mit Gymnastikbändern in der Halle

    Abteilung Turnen

    PDF-Antrag beim Übungsleiter

    Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und beim Übungsleiter abgeben.

    Infos & Download

Häufige Fragen

Was kostet die Mitgliedschaft beim TSV 08 Kulmbach?

Der Jahresbeitrag für die Abteilung Fußball beträgt 70 € für Erwachsene, 60 € für Kinder, Jugendliche und Senioren (ab 65) sowie 136 € für Familien ab drei Personen. Den aktuellen Beitrag der Turnabteilung erfährst du beim Übungsleiter bzw. im Aufnahmeantrag.

Gibt es eine Aufnahmegebühr?

Nein. Eine Aufnahmegebühr erheben wir nicht. Im Jahresbeitrag sind Vereins- und Abteilungsbeitrag, Verbandsabgaben und die Sportunfall-Versicherung bereits enthalten.

Wie melde ich mich für Fußball an?

Über das Online-Formular auf dieser Seite. Nach Eingang senden wir dir die unterschriftsreife Beitrittserklärung per Post zu, die du unterschrieben an uns zurückschickst.

Wie melde ich mich für Turnen an?

Für die Turnabteilung lädst du den Aufnahmeantrag als PDF herunter, füllst ihn aus und gibst ihn beim jeweiligen Übungsleiter ab. Bitte prüfe vorab beim Übungsleiter, ob in deiner Wunschgruppe ein Platz frei ist.

Kann ich unverbindlich zum Probetraining kommen?

Ja. Komm gern zum Probetraining der passenden Mannschaft oder Turngruppe vorbei und sprich einfach den jeweiligen Ansprechpartner an, bevor du Mitglied wirst.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis spätestens 30. September schriftlich erklärt werden. Der Beitrag ist in jedem Fall bis zum Jahresende zu entrichten.